Ein Bandscheibenvorfall kann sehr schmerzhaft sein. Manche Bandscheibenvorfälle führen zusätzlich auch zu einer Teil-Lähmung eines Beines. Bei besonders schweren Fällen kann es sogar zu Blasen-
und Mastdarmstörungen kommen.
Eine dringliche Operationsindikation ist jedenfalls die Blasen- oder Mastdarmstörung. Da darf es zu keiner zeitlichen Verzögerung der Operation kommen. Hier muss auf jeden Fall operiert
werden.
Bei schweren Lähmungen eines Beines ist ebenfalls die Operation vorzuziehen.
Bei den übrigen Befunden wird international ein konservativer Behandlungsversuch als gerechtfertigt angesehen. Es darf aber während der konservativen Behandlung nicht zu einer Verschlechterung
der neurologischen Ausfälle kommen.
Wenn nach 6-wöchiger Therapie kein Erfolg zu verzeichnen ist und die Schmerzen sich nicht ausreichend gebessert haben, wird ebenfalls zur Operation geraten.