Die erste Ansprechstelle sollte im Sinne eines guten Patienten/Arzt Verhältnis wenn möglich der Arzt sein.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Beschwerde oder Ihr Wunsch um weitere Information nicht ausreichend behandelt wurde steht in Niederösterreich und in Wien die Patientenanwaltschaft gern zur
Verfügung. Sie kümmert sich um eine objektive Aufklärung Ihrer Anliegen.